Wohnungsrenovierung nach dem Umzug – Anstricharbeiten, Komplettrenovierung – Wichtiges im Überblick
Ihre neue Wohnung ist schon fast bezugsfertig? Sie haben einen Privatumzug in Berlin vor sich? Jetzt müssen Sie nur noch die letzten Punkte auf Ihrer Umzugs-Checkliste abhaken und dann können Sie endlich Ihr neues Domizil beziehen. Vielleicht ist sogar das Umzugsunternehmen bereits gebucht und der Termin des Umzugs steht schon fest.
Was Sie nicht vergessen sollten ist, was zum Thema Wohnungsübergabe im Mietvertrag festgehalten wurde. Kann die bunt gestrichene Wand so bleiben? Was ist mit den Löchern, die Sie extra für Ihre Bilder in die Wand gebohrt haben?
Müssen Sie Wände und Decken streichen oder ist vielleicht sogar eine Komplettrenovierung fällig?
Am besten, Sie werfen einen Blick in den Mietvertrag, denn dort ist genau geregelt, welche Renovierungsarbeiten beim Umzug zu erledigen sind. Die Wohnung muss in einem einwandfreien Zustand sein, damit der Vermieter sie weitervermieten kann. Daher sollten Sie bei der Planung Ihres Umzugs gleich die Wohnungsrenovierung der alten Wohnung einkalkulieren.
Welche Wohnungsrenovierungs-Arbeiten vorgesehen sind, ist im Mietvertrag festgehalten. Wenn Sie dazu verpflichtet sind, die Wohnung zu renovieren, Wände und Decken zu streichen etc. und dies nicht tun, wird der Vermieter das von Ihrer Kaution abziehen. Planen Sie also, um Stress zu vermeiden, Anstricharbeiten und weitere Renovierungen gleich mit ein.
Für Malerarbeiten in Berlin sind wir von Happy Umzüge in jedem Fall der richtige Ansprechpartner. Wenn Sie die im Vertrag festgehaltenen Arbeiten nicht schaffen, überlassen Sie die Wohnungsrenovierung doch einfach uns – wir führen dies genauso sauber und akribisch durch wie den gesamten Umzug